Betreutes Jugendwohnen
- Zugangsvoraussetzungen
- Kostenübernahme des zuständigen Jugendamtes
- Rechtsgrundlage
- § 13.3 SGB VIII (Jugendsozialarbeit)
- Zielgruppe
- Junge Menschen beiderlei Geschlechts ab 16 Jahren
- Kosten
- getragen
Unser Angebot
Das Betreute Jugendwohnen ist ein Angebot nach § 13.3 SGB VIII (Jugendsozialarbeit). Sieben junge Menschen leben in einer Wohneinheit in eigenen Appartements auf dem Gelände des CJD Wissen; sie haben keinen erzieherischen Bedarf. Sie gehen einer Beschäftigung nach (Schule, berufsvorbereitende Maßnahme, Ausbildung, Arbeit). Die jungen Menschen versorgen sich selbst.
Sie werden in allen Belangen der Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Berufswelt, sowie beim Aufbau eines eigenen tragfähigen Lebensentwurfes beraten und unterstützt. Minderjährigen AusländerInnen (umA) erhalten Hilfen, sich mit dem neuen kulturellen und sozialen Umfeld auseinander zu setzen und sich zu integrieren.
Der individuelle Förderbedarf wird mit dem jungen Menschen und dem Jugendamt gemeinsam ermittelt und in einem Förderplan festgelegt.